Fördermittel für Existenzgründungen
Gründerinnen und Gründer im Kreis Gütersloh können auf die Landes- und Bundesförderprogramme zurückgreifen. Regionale Zuschüsse für die Neuansiedlung oder Gründung von Unternehmen gibt es hier derzeit nicht. Zuschüsse für Investitionskosten und Betriebsmittel werden unter bestimmten Voraussetzungen in Form zinsvergünstiger Darlehen, Zuschüssen für Gründungen aus Arbeitslosigkeit oder Gründungen durch Handwerksmeister gewährt. Außerdem können angehende Selbstständige Zuschüsse zu Beratungskosten zur Vorbereitung der Gründung beantragen.
Übrigens: Unternehmensnachfolgen und Betriebsübernahmen zählen ebenfalls zu den Existenzgründungen. Daher können Sie als Nachfolger meist auf dieselben Förderprogramme wie Gründer neuer Unternehmen zurückgreifen.
Investitionen und Betriebsmittel
Existenzgründer und junge Unternehmen können zinsverbilligte Förderdarlehen der NRW.BANK oder der KfW beantragen oder mit einer Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW kombinieren. So können die ohnehin schon günstigen Zinssätze weiter verbilligt werden. Für Gründungen mit kleinem Kreditbedarf bietet die NRW.BANK sogenannte Mikrodarlehen bis 50.000 Euro an. Die Antragstellung hierfür erfolgt bei den STARTERCENTERN NRW.
Gründungen aus Arbeitslosigkeit
Gründer aus Arbeitslosigkeit können unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit unterstützt werden: Der Gründungszuschuss hilft bei der Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten Monaten der Selbstständigkeit. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss. Auch das Jobcenter kann unter bestimmten Voraussetzungen das sog. Einstiegsgeld zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder weitere Hilfen gewähren.
Gründerstipendium.NRW
Sie haben eine innovative Geschäftsidee? Etwas, das es so, in dieser Form, nirgendwo zu finden gibt? Ein neues, hilfreiches Produkt, eine zukunftsorientierte Technologie oder eine innovative Dienstleistung? Dann könnte das Gründerstipendium.NRW für Sie genau das Richtige sein.
Bezuschussung von Beratungskosten
Hat die Gründungsidee Potential? Schnelle und kompetente Hilfe bei der Ausarbeitung von Businessplänen bieten Steuer- und Unternehmensberater. Das Land NRW bezuschusst die Beratungskosten zur Vorbereitung einer Gründung durch das Programm Beratungsprogramm Wirtschaft. Auch nach der Gründung gibt es Zuschüsse zu den Beratungskosten, z.B. durch das Programm zur Förderung unternehmerischen Know-Hows.
Gründungen im Handwerk
Das Land NRW und die EU fördern Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die sich erstmalig selbstständig machen und dabei mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz schaffen, mit einem einmaligen Zuschuss (Meistergründungsprämie). Die Anträge sind bei der zuständigen Handwerkskammer vor der Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der zulassungsfreien Tätigkeiten zu stellen.