Beratungsprogramm Wirtschaft
Wer wird gefördert?
Existenzgründer
Was wird gefördert?
Honorarkosten Unternehmensberater (Zuschuss)
Das Beratungsprogramm Wirtschaft des Landes NRW richtet sich an Existenzgründer in Nordrhein-Westfalen und muss VOR der Gründung beantragt werden.
Leistungen des Förderprogramms
Zuschuss zu den Honorarkosten eines Unternehmensberaters, der professionell die Ausarbeitung eines Businessplanes unterstützt
Einzelberatung
Förderhöhe: 50% der Beraterkosten bis max. 1.600€.
Bei Interessenten, die ALG II beziehen, Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrern, die eine ALG-II-vergleichbare Einkommenslage nachweisen, kann der Zuschuss auf 80% der Kosten bis max. 1.280 Euro erhöht werden.
Zirkelberatung
Eine kombinierte Gruppen- und Einzelberatung, an der zwischen vier und sechs Personen teilnehmen.
Förderhöhe: 50 % der Beraterkosten bis maximal 400 Euro.
Bei Interessenten, die ALG I oder II beziehen, Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrern, die eine ALG-II-vergleichbare Einkommenslage nachweisen, kann der Zuschuss auf 90% der Kosten bis max. 720 Euro erhöht werden.
Über die Förderhöhen und die jeweilige Antragsberechtigung beraten wir Sie gerne! Anträge können direkt bei der pro Wirtschaft GT, die als Kontaktstelle fungiert, gestellt werden.
Weitere Informationen auf
www.ibp-ihk.de/unsere-taetigkeitsfelder/das-programm-ibp-nrw