Bildungsscheck NRW (betrieblicher Zugang)


Wer kann einen Bildungsscheck erhalten?

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützen das Land Nordrhein-Westfalen und der Europäische Sozialfonds Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Zielsetzung ist es Beschäftigung zu sichern, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten und die Unterstützung der KMU im digitalen Wandel. Beim betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck beantragt ein Unternehmen mit Sitz oder Arbeitsstätte in NRW den Bildungsscheck. Der Betrieb trägt den Eigenanteil der Weiterbildungskosten.

 

Nachfolgende Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein:


Betriebsgröße
Das Unternehmen muss mindestens einen und weniger als 250 Beschäftigte haben.

Anzahl
Im Zeitraum von einem Kalenderjahr kann ein Unternehmen bis zu zehn Bildungsschecks für seine Beschäftigten erhalten. Jede*r Beschäftigte kann dabei nur einen betrieblichen Bildungsscheck je Kalenderjahr erhalten.

Förderhöhe
Es werden 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme, höchstens 500 Euro pro Bildungsscheck gefördert (Ausgaben für Fahrten und ggf. eine Unterbringung gehören nicht zu den förderfähigen Ausgaben).

Inhalt der Weiterbildung
Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen von ihren Inhalten so ausgelegt sein, dass sie die Qualifikation und damit die Beschäftigungsfähigkeit der Beschäftigten verbessern.

Gesetzliche Verpflichtung der Kostenübernahme durch den/die Arbeitgeber*in
Weiterbildungen, bei denen der/die Arbeitgeber*in gesetzlich zur Kostenübernahme verpflichtet ist, werden von einer Bildungsscheckförderung ausgeschlossen (z.B. Sicherheitsingenieur*in, Datenschutzbeauftragter*in, Beauftragte*r für Immissionsschutz oder bei Fortbildungen zur Ladungssicherung, Betriebsratsseminare)

Beginn der Weiterbildung
Die Weiterbildung darf vor der Bildungsscheckberatung und der Ausstellung des Bildungsschecks noch nicht begonnen haben. Eine Kursbuchung/Anmeldung ist jedoch vor der Bildungscheckberatung und -ausgabe möglich.

Formen der Weiterbildung
Eine Förderung von onlinebasierten Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning ist möglich. Zertifizierte Fernlerngänge sind zugelassen, ebenso werden Inhouse-Schulungen im betrieblichen Zugang gefördert. Die Inhouse-Schulung muss durch externe Anbieter erfolgen. Der Anbieter muss den Leitlinien zur Beurteilung der Eignung von Weiterbildungsanbietern entsprechen. Ein Angebot muss vorgelegt werden!

Empfängergruppe
Beschäftigte von Unternehmen mit Sitz und/oder Arbeitsstätte in NRW können einen Bildungsscheck erhalten. Ebenso mitarbeitende Inhaber*innen/ Geschäftsführer*innen/ Teilhaber*innen, sofern sie gleichzeitig im entsprechenden Unternehmen beschäftigt sind. Es muss ein Arbeitsvertrag vorliegen und ein Gehalt gezahlt werden.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind: Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden.

Berufliche Weiterbildungen, bei denen die Beschäftigten einen individuellen Anspruch auf Förderung durch das Aufstiegs-BaföG (früher: Meister-BaföG)  haben, können weder im betrieblichen noch im individuellen Zugang mit dem Bildungsscheck gefördert werden.

DOWNLOAD: Flyer

Weitere Informationen unter:
www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck/betrieblicher-bildungsscheck
www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck/faq
www.mags.nrw/bildungsscheck