it´s OWL Transfergutscheine

Im Rahmen des Technologietransfers des Spitzenclusters haben kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit, sich ab September 2018 für Transfergutscheine zu bewerben. Die Transfergutscheine bieten einen schnellen und einfachen Zugang zu neuen Technologien und aktuellem Forschungswissen. Die Unternehmen erhalten für Transferprojekte eine Förderung zwischen 60 bis 80 Prozent der Gesamtkosten. Ein Unternehmen kann bis zu 60.000 Euro Fördermittel erhalten. Nach Prüfung durch das Clustermanagement und die Bezirksregierung Detmold wird der Gutschein ausgestellt, der nach Abschluss des Projekts ausgezahlt wird.

Wer wird gefördert?

Das Programm wendet sich an mittelständische Unternehmen aller Branchen, die neue Ideen nutzen wollen, um Innovationen zu generieren. Der Sitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Antragsberechtigt  sind  kleine  und  mittlere  Unternehmen  mit  weniger  als  250  Mitarbeitern und bis zu 50 Mio. € Umsatz oder bis zu 43 Mio. € Bilanzsumme. Es gilt die jeweils aktuelle   KMU-Definition   der   EU,   zurzeit   die   Empfehlung   der   Kommission   vom  17.06.2014 (Nr. 651/2014). 

Wie wird gefördert?

Die Förderung der Transferprojekte erfolgt mit Hilfe von gestaffelten Gutscheinen:

Gutschein "Analyse und Konzeption":

maximale Zuwendung: 20.000 Euro für die Durchführung von Potentialanalysen, zur Identifikation von Verbesserungspotentialen, Durchführung von IT-Sicherheits-Chesk usw.

Gutschein "Anwendung und Validierung":

maximale Zuwendung: 40.000 Euro für die Umsetzung entwickelter bzw. im Rahmen einer Analyse ermittelter Innovationspotentiale

Bei beiden Gutscheinen gilt folgende gestaffelte Förderquote: 80% Kleinst-und Kleinunternehmen (<50 Mitarbeitende, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von max. 10 Mio. Euro) und 60% mittlere Unternehmen

Das KMU tritt zunächst in Vorleistung und bezahlt die Forschungseinrichtung. Im Anschluss erhält es die Aufwände prozentual rückwirkend erstattet. Es gelten geringe formale Aufwände für KMU (z.B. Nachweispflicht). Die De-minimis-Beihilfe ist zu beachten. Die Anschaffung von Hardware, erhältlicher Software sowie Software-Lizenzen nicht förderfähig.

Mehr Info

Informationen dazu sowie die Antragsunterlagen finden Sie unter www.its-owl.de.