KMU-innovativ
Mit dem Förderpogramm KMU-innovativ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Spitzenforschung in wichtigen Zukunftsbereichen. Die Förderung innerhalb der Technologiefelder erfolgt themenoffen. Entscheidend sind Exzellenz und Innovationsgrad des Projektes sowie hohe Verwertungschancen.
Gefördert werden Forschungsvorhaben in Technologiefeldern, die für Deutschland besondere Priorität haben:
- Biotechnologie
- Elektroniksysteme; Elektromobilität
- Forschung für die zivile Sicherheit
- Informations- und Kommunikationstechnologien
- Materialforschung
- Medizintechnik
- Photonik
- Produktion
- Ressourceneffizienz und Klimaschutz
Wer wird gefördert?
Förderungswürdig sind Einzelvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Kompetenz auf dem jeweiligen Technologiefeld.
Ein KMU ist entsprechend der Definition der EU-Kommission ein Unternehmen, das
- weniger als 250 Beschäftigte hat,
- einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder
- eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweist.
Generell ist auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer KMU und/oder Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, möglich. Es muss jedoch der Nutzen des Vorhabens in erster Linie den beteiligten KMU (Hersteller/Anwender) zugute kommen.
Auch neu gegründete Unternehmen können sich beteiligen, wenn sichergestellt ist, dass der Eigenanteil erbracht werden kann.
Was wird gefördert?
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Mehr Info
Informationen dazu finden Sie auch auf www.bmbf.de.