Meistergründungsprämie
Wer wird gefördert?
Existenzgründungen im Handwerk
Was wird gefördert?
Zuschuss: 50% des gezeichneten Kapitals, max. 10.500€
Voraussetzungen für eine Förderung
Gefördert werden erstmalige Vollerwerbs-Gründungen durch Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister in NRW, bei denen die Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel, ohne Personalkosten und Unternehmerlohn, mindestens 12.000 Euro betragen. Durch die Neugründung oder Betriebsübernahme werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert.
Die Anträge sind bei der zuständigen Handwerkskammer zu stellen, bevor mit dem Gründungsvorhaben begonnen wurde, das heißt beispielsweise vor Abschluss von Mietverträgen, Werkzeug- und Materialbestellung etc.