NRW.Bank.Digitalisierung und Innovation
Zielsetzung:
Es gilt neue digitale Technologien und Maßnahmen zu implementieren oder (sonstige) Innovationen bei Produkten, Verfahren oder Prozessen anzustoßen.
Gegenstand der Förderung:
Mit dem Förderbaustein NRW.BANK.Digitalisierungskredit werden Finanzierungen von Digitalisierungsmaßnahmen durch die Bereitstellung zinsgünstiger Darlehen unterstützt. Förderfähig sind Investitionsvorhaben aus folgenden drei Bereichen:
- Digitale Produktion und Verfahren
- Digitale Produkte
- Digitale Strategie und Organisation
Förderfähig sind Investitionsvorhaben, welche
- die Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Produktionsprogramm,
- die Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktionsverfahren
- oder die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte und Verfahren
zum Ziel haben. Das Förderdarlehen kann ebenfalls für bestimmte Maßnahmen in zukunftsweisenden
Technologiefeldern beantragt werden.
Förderumfang:
Gefördert werden Ratendarlehen mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren und endfällige Darlehen mit
Laufzeiten von 3 Jahren bei einem festen Zinssatz für die gesamte Laufzeit. Der Finanzierungsanteil
kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen. Die gewährte Kreditsumme beträgt mindestens
25.000 €. Die Tilgung erfolgt in gleichen Vierteljahresraten. Die Auszahlung beträgt 100 %.
Voraussetzungen:
Das in Nordrhein-Westfalen betriebene, gewerbliche Unternehmen muss sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und bereits seit mindestens 2 Jahren bestehen. Darüber hinaus darf der Gesamtumsatz nicht über 500 Mio. € im Jahr betragen. Das zu finanzierende Vorhaben sollte einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Freiberuflich Tätige sind ebenfalls antragsberechtigt.
Weitere Informationen: