NRW.Bank.Digitalisierung und Innovation

Zielsetzung:
Es gilt neue digitale Technologien und Maßnahmen zu implementieren oder (sonstige) Innovationen bei Produkten, Verfahren oder Prozessen anzustoßen.

Gegenstand der Förderung:
Mit dem Förderbaustein NRW.BANK.Digitalisierungskredit werden Finanzierungen von Digitalisierungsmaßnahmen durch die Bereitstellung zinsgünstiger Darlehen unterstützt. Förderfähig sind Investitionsvorhaben aus folgenden drei Bereichen:

  • Digitale Produktion und Verfahren
  • Digitale Produkte
  • Digitale Strategie und Organisation

Förderfähig sind Investitionsvorhaben, welche

  • die Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Produktionsprogramm,
  • die Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktionsverfahren
  • oder die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte und Verfahren

zum Ziel haben. Das Förderdarlehen kann ebenfalls für bestimmte Maßnahmen in zukunftsweisenden
Technologiefeldern beantragt werden.

Förderumfang:
Gefördert werden Ratendarlehen mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren und endfällige Darlehen mit
Laufzeiten von 3 Jahren bei einem festen Zinssatz für die gesamte Laufzeit. Der Finanzierungsanteil
kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen. Die gewährte Kreditsumme beträgt mindestens
25.000 €. Die Tilgung erfolgt in gleichen Vierteljahresraten. Die Auszahlung beträgt 100 %.

Voraussetzungen:
Das in Nordrhein-Westfalen betriebene, gewerbliche Unternehmen muss sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und bereits seit mindestens 2 Jahren bestehen. Darüber hinaus darf der Gesamtumsatz nicht über 500 Mio. € im Jahr betragen. Das zu finanzierende Vorhaben sollte einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Freiberuflich Tätige sind ebenfalls antragsberechtigt.

Weitere Informationen:

www.nrwbank.de