NRW/EU.Mikrodarlehen

Wer wird gefördert?

Existenzgründer und Kleinstunternehmen bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Was wird gefördert?

Ratendarlehen bis zu 50.000€

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens auf den vorgesehenen Formularen bei einem STARTERCENTER NRW zu stellen.

Mit dem NRW/EU.Mikrodarlehen können im Zusammenhang mit der Gründung stehende Investitionen und der Betriebsmittelbedarf von Kleinstgründungen finanziert werden. Auch Folgeinvestitionen und Betriebsmittel sind in den ersten fünf Jahren nach Gründung durch dieses Programm finanzierbar. Umschuldungen und Nachfinanzierungen werden nicht gefördert.

Die Antragsteller müssen ihren Betriebssitz in NRW haben und das Vorhaben muss durch einen Coach oder Berater begleitet werden.