Zielsetzung:
Insbesondere Beschäftigte, die durch die Digitalisierung vom Strukturwandel betroffen sind,
können mit einer Weiterbildung umfassend gefördert werden. Dasselbe gilt für Beschäftigte,
die in Berufen mit erhöhtem Fachkräftebedarf arbeiten möchten. Qualifizierung ist nachweislich
der beste Weg, um sich auf künftige Anforderungen gut vorzubereiten.
Gegenstand der Förderung:
Beschäftigte erhalten grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung unabhängig von Qualifikation,
Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie in Folge des Strukturwandels Weiterbildungsbedarf
haben. Zielgruppe der Förderung sind auch diejenigen, die eine Weiterbildung in einem
Engpassberuf anstreben. Bei den Förderleistungen gibt es neben der Übernahme der Weiterbildungskosten
jetzt auch die Möglichkeit, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei Weiterbildung zu
erhalten. Beides ist grundsätzlich an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden und in
der Höhe insbesondere abhängig von der Unternehmensgröße.
Eine Weiterbildungsförderung ist auch unabhängig von Strukturwandel und außerhalb von Engpassberufen
möglich, sofern der Betrieb weniger als 250 Mitarbeiter hat und die Betroffenen das
45. Lebensjahr vollendet haben oder schwerbehindert sind.
Liegt ein Berufsabschluss vor, muss dieser mindestens 4 Jahre zurückliegen, damit eine Förderung
möglich ist.
Die Förderung des Erwerbs eines Berufsabschlusses (Ausbildungsdauer mind. 2 Jahre) ist in der
Regel möglich, ohne dass weitere betrieblichen Voraussetzungen (wie z. B. Betriebsgröße) erfüllt
sein müssen.
Förderumfang:
Im Rahmen der Weiterbildungsförderung kann neben den Weiterbildungskosten (insb. Lehrgangs-
und Fahrtkosten) auch ein Arbeitsentgeltzuschuss gezahlt werden. Ob eine Unterstützung
möglich ist bzw. wie hoch die Unterstützung ausfällt, können die hier genannten Ansprechpartnerinnen
der Arbeitsagentur Gütersloh je nach Einzelfall klären.
Ist eine Weiterbildung dem Grunde nach über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG /
›Aufstiegs-Bafög‹, siehe www.aufstiegs-bafoeg.de) möglich, ist eine Förderung im Rahmen der
Beschäftigtenförderung ausgeschlossen.
Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit Gütersloh:
Julia Kerl
05241 861-123
Lena Horstkötter
05241 861-225
Sandra Pollmeier
05241 861-157
Weitere Informationen: