Förderung unternehmerischen Know-hows in KMU durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Zuschüsse zu Beratungskosten für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)

Wer wird gefördert?

Kleine und mittelständische Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung

Was wird gefördert?

Zuschuss zu Beratungskosten

Am Markt bestehende Unternehmen können ab dem dritten Jahr nach Gründung eine Förderung der Kosten einer Unternehmensberatung erhalten, um ihr Unternehmenspotential und ihre Handlungskompetenzen zu ergänzen und zu vertiefen.

Der Antrag auf die Beratungsförderung ist vor der Beratung zu stellen.  

Max. förderfähiges Beratungshonorar: 3.000€

Max. förderfähige Beratungszeit: 5 Tagewerke

Fördersatz: 50%

Beratungsinhalte

Allgemeine Beratungen zu allen

  • wirtschaftlichen
  • finanziellen
  • personellen
  • oder organisatorischen

Fragen der Unternehmensführung

Akkreditierte Beratungsunternehmen mit Sitz im Kreis Gütersloh

Eine Liste mit akkreditierten Beratungsunternehmen mit Sitz im Kreis Gütersloh finden Sie hier.

Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Beratungsunternehmen, die für das BAFA-Förderprogramm zugelassen sind, können sich gerne auf die eingestellte Liste aufnehmen lassen.

Weitere Information und Antragstellung auf www.bafa.de

Passt dieses Förderprogramm zu Ihrem Vorhaben? Sprechen Sie uns an: wir helfen gerne weiter.