Förderung unternehmerischen Know-hows für junge Unternehmen

Zuschüsse zu Beratungskosten für junge, neu gegründete Unternehmen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Wer wird gefördert?

Jungunternehmen in den ersten beiden Jahren nach Gründung

Was wird gefördert?

Zuschuss zu Beratungskosten

In den ersten beiden Jahren nach der Gründung können Existenzgründerinnen und -gründer Zuschüsse zu Beratungskosten erhalten. Der Zuschuss für eine professionelle Unternehmensberatung in der Start- und Festigungsphase sollen beim Aufbau des Unternehmens unterstützen und zu der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen.

Der Antrag auf die Beratungsförderung ist vor der Beratung zu stellen.  Für Antragstellende ist ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem Regionalpartner verpflichtend. 

Max. förderfähiges Beratungshonorar: 4.000€

Fördersatz: 50%

Beratungsinhalte

Allgemeine Beratungen zu allen

  • wirtschaftlichen
  • finanziellen
  • personellen
  • oder organisatorischen

Fragen der Unternehmensführung.

Akkreditierte Beratungsunternehmen mit Sitz im Kreis Gütersloh

Eine Liste mit akkreditierten Beratungsunternehmen mit Sitz im Kreis Gütersloh finden Sie hier.

Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Beratungsunternehmen, die für das BAFA-Förderprogramm zugelassen sind, können sich gerne auf die eingestellte Liste aufnehmen lassen.

Weitere Information und Antragstellung auf www.bafa.de

Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Termin.