Corona-Krise: Informationen für Gewerbetreibende und Freiberufler
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO).
Die aktuell gültige Coronaschutzverordnung für das Land NRW finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales:
Soforthilfe, Überbrückungshilfe und mehr
Unternehmerinnen und Unternehmer finden Informationen auf der Homepage des NRW-Wirtschaftsministeriums:
www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
Reisen und Rückkehrer - Flyer für Unternehmen
Informationen für Reiserückkehrer und die für sie geltenden Bestimmungen finden Sie hier - Stichwort 'Reiserückkehr'.
(letzte Aktualisierung: 12.04.2021)
Die pro Wirtschaft GT hat als erste Orientierungshilfe für Gewerbetreibende und Freiberufler für Erstanfragen zur Corona-Thematik eine Servicehotline eingerichtet.
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 05241 851409 oder 05241 851023. Die Servicehotline ist werktags von 8 bis 17 Uhr freigeschaltet.
Wir filtern Informationen, recherchieren und bereiten auf. Detailfragen werden jedoch nicht von uns beantwortet beziehungweise beraten! Bei Detailfragen leiten wir an die entsprechenden Fachstellen weiter, die nachfolgend bei den entsprechenden Unterthemen verlinkt sind.
Bei allgemeinen Fragen rund um Corona nutzen Sie bitte die Bürger-Hotline des Kreises Gütersloh:
Rufnummer: 05241 854500
Erreichbar Mo-Fr von 8-17 Uhr
Ab 17 Uhr kann das Bürgertelefon der Kassenärztlichen Vereinigung unter Telefon 116117 angerufen werden.
Wir können Sie u.a. in folgenden Bereichen unterstützen:
Überbrückungshilfen
Kleine und mittelständische Unternehmen, (Solo-)Selbständige und Freiberufler, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können weiter Überbrückungshilfe erhalten. Ebenso gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen.
Ausbildungsprämie
Mit dem Bundesprorgamm "Ausbildungsplätze sichern" soll der Erhalt und der Ausbau von Ausbildungsplätzen während der Corona-Pandemie gefördert werden. Zudem soll die Kurzarbeit für Auszubildende vermieden, die Auftrags- und Verbundsausbildung gefördert und Anreize zur Übernahme geschaffen werden.
Liquidität, Finanzierung und Steuern
Hier finden Sie Informationen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen und steuerlichen Auswirkungen des Coronavirus.
Kurzarbeitergeld
Der Hauptzweck des Kurzarbeitergeldes (KUG) ist es, bei (krisenbedingtem) vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmenden zu ermöglichen. So können Entlassungen vermieden und Personalkosten kurzfristig verringert werden.
Grundsicherung (ALGII) für Selbstständige
Selbständige oder Freiberufler, die ihren Lebensunterhalt nicht bzw. nicht mehr aus den Gewinnen der Geschäftstätigkeit bestreiten können, haben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II als ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt.
CSR und Engagement von Unternehmen in schwierigen Zeiten
Wie können sich Unternehmen auch in der Corona-Krise engagieren? Antworten und Best Practices gibt es hier:
regional-engagiert.de/pandemie
Support your local
Welche Restaurants und Einzelhändler haben einen Lieferdienst eingerichtet? Welche Initiativen gibt es im Kreis Gütersloh? Wir sammeln an Stelle Plattformen und Unterstützungsangebote im Kreis Gütersloh.
Tätigkeitsverbot und Quarantäne
Über eine Entschädigung von Verdienstausfällen durch Tätigkeitsverbot oder Quarantäne informiert Sie der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Telefonische Beratungsangebote
Der Kreis Gütersloh hat Hotlines zusammengetragen, an die sich die Menschen mit ihren Sorgen während der Corona-Krise wenden können.