Kurzarbeitergeld
Der Hauptzweck des Kurzarbeitergeldes (KUG) ist es, bei (krisenbedingtem) vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmenden zu ermöglichen. So können Entlassungen vermieden und Personalkosten kurzfristig verringert werden.
- Informationen zum Kurzarbeitergeld in Zusammenhang mit dem Corona-Virus auf der Homepage der Agentur für Arbeit
- Download "Anzeige über Arbeitsausfall" auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit