Vereinbarkeit Familie, Pflege und Beruf
Unterstützung für erwerbstätige Eltern
Die mit dem ersten Bevölkerungsschutzgesetz im März 2020 geschaffene Entschädigungsregelung für Eltern wird fortgeführt, bei einem unter Quarantäne gestellten Kind ist ebenfalls eine Entschädigungszahlung möglich. Der Antrag kann beim zuständigen Landschaftsverband gestellt werden.
Weitere Informationen auf der Homepage des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe.
Direkt zur Antragsstellung hier klicken.
Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld
Mit zusätzlichen Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld hilft die Bundesregierung Eltern und Alleinerziehenden, deren Kinder pandemiebedingt nicht oder nur eingeschränkt betreut werden oder zur Schule gehen können.
Weitere Informationen auf der Homepage des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.
Betreuungsentschädigung des Landes NRW („Kinderkrankengeld“ für Freiberufler/Selbstständige/Beamte)
Die Betreuungsentschädigung ist ein Programm des Landes NRW, mit dem auch Eltern, die privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichert sind (Freiberufler, Selbstständige) oder deren Kind privat krankenversichert ist - die Voraussetzungen zur Beantragung von Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V somit nicht vorliegen - einen Anspruch auf Betreuungsentschädigung erhalten.
Weitere Informationen und Antragstellung auf der Homepage der Bezirksregierung Detmold.
Kinderzuschlag (KiZ)
Familien mit kleinen Einkommen können einen monatlichen Kinderzuschlag (KiZ) von bis zu 205 Euro pro Kind erhalten. Ob und in welcher Höhe der KiZ gezahlt wird, hängt von mehreren Faktoren ab - vor allem vom eigenen Einkommen, den Wohnkosten, der Größe der Familie und dem Alter der Kinder.
Krisen-Hotline für Alleinerziehende
Der Verband allein erziehender Mütter und Väter NRW hat eine Corona-Krisen-Hotline für Alleinerziehende eingerichtet, die vom Familienministerium gefördert wird. Zur Mitteilung des Ministerium hier klicken.
Hotline: 0201 82774799